Finanzierung
Pflegegrade
Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Die Eingruppierung in einen Pflegegrad findet nach allgemein gültigen Kriterien statt. Sie legt fest, wieviel finanzielle Unterstützung dem Pflegebedürftige von staatlicher Seite zusteht. Das betrifft sowohl den ambulanten als auch den stationären Bereich.
Unsere Grafik erläutert die Merkmale der einzelnen Pflegegrade. Seit der Umstellung von vormals Pflegestufen auf -grade vor einigen Jahren werd auch die Demenz in angemessener Weise bei der Einstufung berücksichtigt.
Kostenübernahme bei Heimaufenthalt
Bei einem stationären Heimaufenthalt übernimmt einen Teil der Kosten die Pflegeversicherung. Dieser Anteil orientiert sich an der Höhe des Pflegegrads. Erhöht sich der Pflegegrad (durch eine zusätzliche Krankheit beispielsweise oder eine neu auftretende Demenz) steigt nur der Anteil, den die Pflegeversicherung übernimmt. Die Kosten, die der Pflegebedürftige selbst zu tragen hat, sind für alle Bewohnerinnen und Bewohner einer Einrichtung gleich hoch.
Wie setzen sich die Kosten für einen Heimaufenthalt zusammen?
Die jeweilige Einrichtung kann die Gesamtkosten nicht einfach selbst festsetzen, sie werden in Pflegesatzverhandlungen mit den jeweiligen Kostenträgern ausgehandelt. Die Kosten für einen Heimplatz setzen sich aus mehreren Anteilen zusammen: Das sind zum Einen die Aufwendungen für die Pflege, zum Anderen die Kosten für Unterbringung und Verpflegung. Letztere variieren von Einrichtung zu Einrichtung, abhängig von den anfallenden Miet- und Verbrauchskosten vor Ort.
Informieren Sie sich vor Ort!
Darüber, was konkret auf Sie oder Ihre Angehörigen zukommt, informieren Sie unsere Mitarbeitenden vor Ort, und auch, wie Sie finanzielle Unterstützung bekommen können.
